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Tiervermittlung

Jessy, Wohnungskatze

Europäische Hauskatze

Weiblich kastriert
Geburtsdatum: 2018

Jessy kam zu uns, weil ihr Besitzer verstorben ist. Sie ist noch sehr scheu und ängstlich, und sie wird vermutlich eine etwas längere Eingewöhnungszeit benötigen, um das Vertrauen zu ihren Bezugspersonen aufzubauen. Ein Katzenfreund oder eine Katzenfreundin mit Verständnis und viel Geduld ist hier gefragt. Genügend Zeit und viel Liebe zum Tier kann vieles bewirken. Ideal wäre für Jessy eine geräumige Wohnung mit genügend Rückzugsmöglichkeiten und einem vernetzten Balkon. Kinder sollten nicht mit im Haushalt leben.

Persönliches Gespräch

Wenn Sie eine unserer Katzen adoptieren möchten, dann füllen Sie bitte unseren Fragebogen für Interessenten aus und lassen Sie uns diesen via Webseite, per Mail info@tierdoerfli.ch oder per Post (Tierdörfli Olten, Aspweg 51, Postfach 72, 4612 Wangen b. Olten) zukommen.  Unsere Katzenabteilung wird Sie dann telefonisch kontaktieren, um mit Ihnen die Vermittlung zu besprechen und einen Besuchstermin zu vereinbaren. Alternativ ist unsere Katzenabteilung von Montag bis Samstag zwischen 10:00 und 11:30 Uhr telefonisch (Tel. 062 207 90 00) für Auskünfte erreichbar.

Wir wollen unsere Katzen in Obhut von Menschen wissen, die auch wirklich zu dem entsprechenden Tier passen. Deshalb möchten wir in unserem Gespräch mit Ihnen zunächst einmal die Grundvoraussetzungen für die Katzenhaltung sowie Fragen, die sich auf Ihre Lebensumstände und die gewünschten Eigenschaften des Tieres (Freigänger oder Wohnungskatze, Einzelgänger, Schmusetiger oder Abenteurer, jung und verspielt oder eher älter und ruhiger) beziehen, klären.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Übernahme einer Katze folgende Voraussetzungen erfüllen sollten:

  • Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie für die Katzenhaltung die schriftliche Bewilligung Ihres Vermieters.
  • Sie müssen eine Privathaftpflichtversicherung haben
  • Sie müssen mind. 25 Jahre alt sein  

Voraussetzungen für die Wohnungshaltung

  • Wir platzieren keine Katzen als Einzeltiere in Wohnungshaltung, es sei denn, sie sind bereits absolute Einzelgänger.
  • Fenster und Balkone müssen gesichert sein, d.h. ein Balkonnetz und ein Kippfensterschutz werden vorausgesetzt. Zudem wird, sofern man zur Miete wohnt, eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters, die bestätigt, dass ein Netz montiert werden darf, verlangt.
  • Die Wohnung muss für Katzen abwechslungsreich und spannend eingerichtet sein.

Voraussetzung für die Haltung einer Katze mit Freilauf

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Freigänger nicht in Innenstädte, an Bahngleise oder in Gegenden mit viel befahrenen Strassen vermitteln. Einen Freigang halten wir grundsätzlich nur in ruhigen Wohngegenden, wo die Katzen nicht den unmittelbaren Gefahren des Strassenverkehrs ausgesetzt sind, für vertretbar.
  • Eine Katzenklappe an Haus- oder Terrassentüre muss für Freigänger unbedingt eingebaut werden. Eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters, die bestätigt, dass die Katzenklappe eingebaut werden darf, muss vorgewiesen werden.
  • Junge Freigänger dürfen erst nach der Kastration ins Freie gelassen werden. Auch kastrierte Katzen dürfen erst nach einer Eingewöhnungszeit von 2 bis 3 Monaten (wenn sie sich wirklich sicher und zu Hause fühlen) das Haus zum ersten Mal verlassen.

Erstes Kennenlernen

Wenn der erste Kontakt positiv verlaufen ist und sich beide Seiten vorstellen können, dass Mensch und Katze/n zueinander passen, wird es Zeit für das erste persönliche Kennenlernen.

Reservation der Katze und tierärztliche Austrittskontrolle

Wenn Sie sich nach Ihrem Besuch bei uns definitiv für eine Katze entschieden haben, reservieren wir das Tier für Sie und melden es bei unserem Tierarzt für eine Austrittskontrolle an.  Danach vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für die Übergabe des Tieres.

Tierplatzierungsvertrag und Spendenbeitrag

Bei der Übernahme des Tieres wird der Tierplatzierungsvertrag abgeschlossen und der Spendenbeitrag entrichtet. Dazu wird ein amtliches Dokument benötigt (Reisepass, Identitätskarte oder Führerschein). Der Spendenbeitrag beträgt für ausgewachsene kastrierte Katzen CHF 525 und für noch nicht kastrierte Jungkatzen CHF 450). Bei Übernahme einer Jungkatze besteht die Verpflichtung, diese kastrieren zu lassen, sobald sie alt genug ist.

Nach der Vermittlung

Auch nach der Vermittlung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rund um Fragen zu Ihrem neuen Familienmitglied und zu deren Haltung zur Verfügung. Das Wohlbefinden unserer ehemaligen Schützlinge liegt uns am Herzen.

Eine Vor- und Nachkontrolle des neuen Zuhauses behalten wir uns vor.

 

Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie

Alle unsere Katzen sind 2-3 Mal geimpft (Katzen, die bereits mit 8-9 Wochen zum ersten Mal geimpft wurden, brauchen insgesamt 3 Impfungen im Welpenalter, während bei Kitten, die erst ab der 12. Lebenswoche geimpft werden, eine zweimalige Impfung ausreicht), auf Leukose getestet, entwurmt, von Parasiten befreit und gechipt.

Empfehlungen an den neuen Katzenhalter

  • Wohnungskatzen müssen 1-2 Mal pro Jahr entwurmt werden (Jungkatzen alle 3 Monate), Freigänger alle 3 Monate.
  • Zum Entflohen verwenden Sie am besten nur Spot-Ons, keine Flohbänder.
  • Die Impfungen sollten jährlich aufgefrischt werden.
  • Zum Eingewöhnen (ca. 2-3 Tage) sollte die Samtpfote in einem Zimmer gehalten werden. Wird die Katze zu einer bereits vorhandenen Katze platziert, gewöhnt man die Tiere am besten langsam aneinander (z.B. durch Austausch von Gerüchen, usw.)
  • Feliway-Stecker können das Wohlbefinden fördern und das Eingewöhnen erleichtern.
  • Reden Sie möglichst viel mit Ihrem Neuzugang, so dass er sich an Ihre Stimme gewöhnt.
  • Achtung: es sollten keine giftigen Zimmerpflanzen in der Wohnung sein.
  • Vorsicht Zugluft: Katzen können sich leicht erkälten.