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Schlechte Tierhaltung und Tierquälerei

Viele Tierfreunde wenden sich an uns, wenn sie in ihrer Umgebung Tierquälereien beobachten. Oft handelt es sich um die Tierhaltung des Nachbarn oder um die Haltungen von Hoftieren.

Hodel.Rothrist

Leider haben wir als Tierschutzverein rechtlich keine Handhabe gegen Missstände vorzugehen und als Tierschutzpolizei aufzutreten. Weder dürfen wir fremde Grundstücke betreten, noch können wir Auflagen erlassen oder Tiere fortnehmen. Unsere Aussendienstmitarbeitenden nehmen aber Ihre Meldungen und Beschwerden entgegen, kontrollieren die gemeldete Misshaltung und versuchen, die Lebensbedingungen der betroffenen Tiere durch gezielte Informationen und Aufklärung zu verbessern. Meist kooperieren die Halter mit uns und sind bereit, eine Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen.

Bei schwerwiegenden Fällen wird das kantonale Veterinäramt eingeschaltet. Dieses kann bei einem Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben oder bei Misshandlungen dem betroffenen Tierhalter Auflagen machen, Tierhaltungsverbote aussprechen oder Tiere beschlagnahmen. In gravierenden Tierschutzfällen ist auch die Polizei berechtigt einzugreifen und Tiere sicherzustellen.

AusgesetzteWaldbuesi

Wer Fälle mangelhafter Tierhaltung oder gar Misshandlungen beobachtet, ist gebeten diese zu melden. Unsere Tierschutzbeauftragte wird diese Tierhaltung kontrollieren und, wenn nötig, an das kantonale Veterinäramt weiterleiten.

Das kantonale Veterinäramt ist verpflichtet, jeder schriftlichen Meldung nachzugehen. Das Beschwerdeformular kann hier ausgefüllt werden: https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/tiere-und-lebensmittel/tierschutz/tierschutzmeldungen  

Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Anschrift des Tierhalters korrekt ist. Zudem sollte der Sachverhalt möglichst verständlich und klar umschrieben sein mit Angaben zum Ort, der Zeit sowie der Art des Tierschutzverstosses (falls möglich sollten Sie Ihrer Meldung auch Fotos beilegen). Bitte vergessen Sie auch nicht Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre vollständige Adresse mit Kontakttelefonnummer anzugeben. Anonyme oder telefonische Meldungen werden nämlich nicht behandelt. Keine Sorge, Name und Adresse der meldenden Person werden anonym behandelt.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrer Beobachtung tatsächlich um eine Tierquälerei handelt, informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen oder rufen Sie uns an.

Tierschutzfall KalbimDreck