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Frettchen

Frettchen gehören in die Familie der Erd- und Stinkmarder. Ursprünglich stammen sie vom Europäischen Waldiltis oder Steppeniltis (ausgestorben) ab. Somit gehören sie also zu den Raubtieren und nicht wie viele vermuten, zu den Nagern. Rüden nennt man bei Frettchen das männliche und Fähe das weibliche Tier.

 

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Steckbrief

Länge: Kopfrumpflänge des Rüden beträgt 40 bis 60 cm, Schwanzlänge ca. 15 bis 20 cm, die Fähe misst 25 bis 40 cm, Schwanzlänge ca. 12 bisf 15 cm
Gewicht: Rüden wiegen zwischen 1500 und 2000 Gramm und Fähen zwischen 550 und 850 Gramm
Lebenserwartung: 8 bis 10 Jahre
Gebiss: Raubtiergebiss mit 34 Zähnen
Läufe: an jedem Lauf fünf Zehen, Krallen können nicht zurückgezogen werden
Besonderheiten: Das Frettchen hat keinen Blinddarm und kein Schlüsselbein
Duft: Beim Rüden sind die Stinkdrüsen stark ausgebildet, so dass ein männliches Frettchen einen strengen Wildgeruch verbreitet. Während der Fortpflanzungszeit ist die Funktion der Stinkdrüsen noch verstärkt. Bei den Fähen sind die Stinkdrüsen weniger stark ausgeprägt, d.h. die Geruchsbelastung ist deutlich geringer.

Nahrung

Frettchen haben einen hohen Proteinbedarf und ernähren sich hauptsächlich von Fleisch. Sie sollten immer einen Futternapf mit Trockenfutter (z.B. Totally Ferret von Bosch) sowie frisches Wasser in einem grossen, möglichst schweren Napf zur Verfügung haben. Da sie nur so viel fressen, wie sie benötigen und über einen sehr schnellen Stoffwechsel verfügen, fressen sie über den ganzen Tag verteilt.

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Haltung

Im Gegensatz zu ihren wilden Verwandten, den Iltissen, sind Frettchen keineswegs Einzelgänger. Sie sind sehr gesellig und leben am liebsten in einer Gruppe. Frettchen sollten deshalb niemals alleine gehalten werden. Sie sind auf ihre Artgenossen angewiesen, betreiben die Körperpflege gegenseitig, spielen miteinander, kuscheln sich im Schlaf aneinander und vereinsamen wenn sie alleine gehalten werden.

In der Schweiz ist für Frettchen eine Haltebewilligung vom zuständigen kantonalen Veterinäramt erforderlich. Ebenso muss ein Sachkundennachweis gemacht werden.

Für zwei Frettchen in Innenhaltung ist ein Gehege mit einer Grundfläche von mindestens 4m² und ein Volumen von 2,4 Kubikmetern vorgeschrieben, für jedes weitere Tier 0.5m². Diese Masse sind das absolute Minimum. Als Frettchenfreund sollten Sie Ihren Tieren aber ein grösseres und höheres Heim anbieten. Frettchen benötigen übrigens täglich mehrstündigen Auslauf in der gesamten Wohnung. Dies setzt voraus, dass die Wohnung frettchensicher gestaltet ist.

Ein Aussengehege ohne täglichen Freilauf muss für zwei Tiere mindestens eine Bodenfläche von 15m² aufweisen, für jedes weitere Tier 1 m² zusätzlich.

Das Gehege muss mit genügend Schlafplätzen ausgestattet sein. Diese kann man mit Decken schön kuschelig einrichten. Bei Frettchen sind Röhren sehr beliebt mit denen auch verschiedene Etagen verbunden werden können. Auf jeder Etage sollte ein Klo platziert werden. Zudem sollte eine Buddelmöglichkeit vorhanden sein.

Bei Aussenhaltung ist eine isolierte Schlafbox erforderlich. Ferner muss das Gehege vor Wind und Wetter geschützt sein. Wenn möglich sollte man auch eine Badeeinrichtung anbieten (z.B. Teich).

Gesundheit


Frettchen sollten jährlich die kombinierte Impfung gegen Staupe, Parvovirose, Leischmaniose, Hepatitis und Zwingerhusten erhalten und regelmässig von Parasiten befreit werden.

Quellen und weitergehende Informationen:

Bundesamt für Veterinärwesen (Frettchen richtig halten www.bvet.admin.ch >Heimtiere).