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Achtung Wildwechsel!

In der Schweiz ereignen sich jedes Jahr bis zu 20'000 Verkehrsunfälle mit Wildtieren. Gerade im Frühling und Frühsommer kommt es auf Schweizer Strassen immer wieder zu Kollisionen mit Rehen, Füchsen und Co. Während kleine Wildtiere (z.B. Igel oder Kröten) meist sofort tot sind, liegen grössere Tiere nicht selten längere Zeit verwundet am Strassenrand.

Viel Tierleid und hohe Schäden könnten allerdings verhindert werden, wenn Autofahrer, vor allem in der Nacht und während der Dämmerung in der Nähe von Wäldern und Hecken ihr Tempo reduzieren würden. Wer ein Wildtier am Fahrbandrand oder auf der Strasse sichtet, sollte versuchen durch Hupen das Wild zum Rückzug zu bewegen.

Ist ein Zusammenprall unvermeidbar: Lenkrad festhalten, Spur halten und stark Bremsen. Von waghalsigen Ausweichmanövern wird ausdrücklich abgeraten, denn diese gefährden nicht nur den Fahrer, sondern auch den Gegenverkehr.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall kommen, ist es wichtig, dass der Lenker das Tier auf keinen Fall unversorgt auf der Strasse zurücklässt und richtig reagiert. Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Punkte:

  • Halten Sie nach einem Unfall sofort an. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkern und Pannendreieck.
  • Unfälle mit Tieren sind in jedem Fall meldepflichtig, d.h. benachrichtigen Sie – egal ob bei Wildtier- oder Haustierunfällen - unverzüglich die Polizei (Telefon 117). Die Polizei wird dann automatisch die richtigen Fachpersonen, im Falle von Wildtieren den Wildhüter, aufbieten. Wer einfach weiterfährt und ein angefahrenes Tier verletzt liegen lässt, wird nicht nur wegen Fahrerflucht gebüsst, sondern auch wegen Tierquälerei. Zudem muss er damit rechnen, dass die Versicherung für einen allfälligen Schaden nicht zahlt.
  • Ein verendetes Tier sollte an den Hinterläufen an den Strassenrand gezogen werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht weiter zu gefährden.
  • Ist das Tier verletzt, sollten Sie Abstand halten. Gerade ein Wildtier ist den Umgang mit Menschen nicht gewohnt und kann sich wehrhaft und unberechenbar verhalten und den Finder ggf. gefährden. Auch verletzte Katzen oder Hunde können aus Angst beissen.
  • Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo verborgen tagelang leiden und qualvoll eingehen. Markieren Sie deshalb wenn möglich die Fluchtrichtung des verletzten Tieres, folgen Sie diesem jedoch nicht auf eigene Faust. Der Wildhüter wird mit Hilfe ihrer Angaben nach dem verletzten Tier suchen und es bergen.

Quellen: Schweizer Tierschutz, TCS, Beobachter