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Helfen Sie mit Ihrer NEIN Stimme, das missratene Jagdgesetz zu verhindern!

Die Revision des eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus und gefährdet den Artenschutz in der Schweiz. Geht es nach Bundesrat und Parlament, können unliebsame Tiere abgeschossen werden, ohne dass sie zuvor einen Schaden angerichtet habenAllein ihre Existenz reicht aus, um ihren Bestand reduzieren zu dürfen.

War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone selber über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Dadurch droht ein uneinheitliches und willkürliches Vorgehen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem neuen Jagdgesetz häufiger und voreilig abgeschossen wird. 

Zudem erlaubt das Gesetz dem Bund künftig, ohne Konsultation von Parlament oder Stimmvolk, die Liste der geschützten Tieren, deren Bestand "reguliert" werden darf, zu erweitern. Diese dürfen dann präventiv geschossen werden, selbst wenn sie keinen Schaden angerichtet haben. Schutzmassnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde werden nicht vorausgesetzt. Weil die Revision nicht - wie eigentlich geplant - auf den Umgang mit dem Wolf beschränkt wurde, droht ein solches Schicksal auch anderen geschützten Tierarten wie beispielsweise dem Luchs, dem Biber, dem Höckerschwan oder dem Fischotter.

Problematisch ist ferner, dass das Gesetz die tierquälerische Baujagd und die Ausbildung von Baujagdhunden am lebenden Fuchs weiterhin erlaubt. Auch Treibjagden werden nicht eingeschränkt. 

Ein Gesetz, das den dringend benötigten Schutz unserer Wildtiere verringert, anstatt ihn zu verbessern, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz.